[Wadiz] Transparenzbericht, Ausgabe 19

#TRUST & SAFETY · Bericht zum Betriebsstatus der Plattform — Band 19

Von KI-generierten Bildern bis hin zu Rundfunkinhalten:
haben wir uns diese Woche eingehend mit Fragen des geistigen Eigentums befasst.

Veröffentlichungsdatum

31.08.2026

Berichtszeitraum

23.08. — 29.08.

Erscheinungsrhythmus

Jeden Montag

 

Hier sind die Fälle, die das Trust-Team diese Woche bei der Überwachung festgestellt hat.

[Fall 1] „Das wurde von einer KI gezeichnet – darf man das nicht verwenden?“ – Mögliche Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums bei KI-generierten Bildern
Ein Projekt hat zur Vorstellung seiner Belohnungen mit Hilfe von KI Bilder im Comic-Stil erstellt und veröffentlicht; dabei wurde festgestellt, dass der Zeichenstil und die Komposition stark an bestimmte Comics und Animationsfilme erinnern. Selbst wenn ein Bild von einer KI erstellt wurde, kann es zu einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte des Originals kommen, wenn die KI den Zeichenstil oder die Figuren eines bestimmten Werks gelernt hat und diese ähnlich umsetzt. Das Gleiche gilt für die kürzlich viel diskutierte „Ghibli-Stil“-Konvertierung, bei der der Stil eines bestimmten Studios oder Künstlers originalgetreu nachgebildet wird. Wadiz hat in diesem Fall empfohlen, das Bild neu zu erstellen, sodass es keine Assoziationen zu bestimmten Werken weckt.
💡 Bitte beachten Sie unbedingt
Achten Sie bitte darauf, bei der Erstellung von Bildern mit KI keine Namen bestimmter Künstler oder Werktitel direkt in die Eingabeaufforderung einzugeben. Wenn das Ergebnis dem Original tatsächlich ähnelt, kann dies eine Verletzung der Urheberrechte darstellen – ein Kriterium, das unabhängig davon gilt, ob das Bild mit KI erstellt wurde oder nicht. Wir empfehlen Ihnen, die Ähnlichkeit mit dem Original vor der Veröffentlichung noch einmal zu überprüfen.
[Fall 2] „Darf ich Bilder von Sportlern einfach so verwenden?“ – Unerlaubte Nutzung von Bildrechten und Programmnamen
Es wurde festgestellt, dass ein Belohnungsprojekt für Baseballhandschuhe eine Story erstellt hatte, in der Bilder bestimmter Baseballspieler und Namen von Fernsehsendungen hervorgehoben wurden. Zwar lagen Verträge mit den einzelnen Spielern vor, doch die Nutzungsrechte für die Bilder und Namen der Fernsehsendungen konnten nicht bestätigt werden. Wadiz forderte die Vorlage der entsprechenden Nutzungsverträge an, erhielt diese jedoch unter Berufung auf den Schutz personenbezogener Daten nicht. Daher wiesen wir darauf hin, dass die Namen der Fernsehsendungen und die Bilder, für die keine Verträge vorliegen, aus der Story entfernt werden müssen.
💡 Warum darf man bestimmte Spieler oder Sendungen nicht einfach so hervorheben?
Um das Bild oder den Namen eines bestimmten Spielers für die Produktwerbung zu nutzen, ist eine Einwilligung zur Nutzung des Rechts am eigenen Bild und des Namensrechts erforderlich. Die Verwendung von Bildern oder Namen ohne bestätigten Vertrag mit dem Spieler selbst oder seiner Agentur kann eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des Namensrechts darstellen; auch bei der Verwendung des Namens einer bestimmten Fernsehsendung muss eine Absprache mit dem jeweiligen Produktionsunternehmen nachgewiesen werden.
💡 Was tun, wenn ein Vertrag angefordert wird, dessen Einreichung aufgrund personenbezogener Daten jedoch schwierig ist?
Gemäß § 16 (Vertraulichkeit usw.) der Nutzungsbedingungen für Maker von Wadiz werden die eingereichten Unterlagen nur in dem für die Prüfung oder den Betrieb erforderlichen Umfang verwendet und nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht. Sollte die Einreichung des Vertrags jedoch schwierig sein, lässt Wadiz entsprechende Angaben nur in dem Umfang zu, in dem die Sachverhalte eindeutig überprüft werden können, und schränkt die Darstellung bei schwer überprüfbaren Inhalten aus Vorsichtsgründen ein.

Direktlink zu Artikel 16 der Nutzungsbedingungen für Maker →

 

Wir haben die Themen dieser Woche kurz zusammengefasst.

In dieser Woche haben wir uns vor allem mit Fragen des geistigen Eigentums und des Rechts am eigenen Bild befasst. Wir haben jeden einzelnen Fall geprüft, ob die mit KI erstellten Bilder an bestimmte Werke erinnern und ob Bilder von Sportlern oder Programmnamen ohne Vertrag verwendet wurden.
In beiden Fällen liegt derselbe Grund vor: Nur weil Inhalte durch KI erstellt oder bereits bekannte Inhalte verwendet wurden, bedeutet dies nicht, dass sie frei verwendet werden dürfen. Daher werden wir auch in Zukunft prüfen, ob Projekte auf der Grundlage rechtmäßiger Rechte entstehen.
Da sich solche Probleme wiederholt auftraten, wurden neue Richtlinien für die Darstellung von Informationen zu Belohnungen festgelegt, die KI- oder synthetische Inhalte nutzen. Die Verwendung von KI-generierten oder synthetischen Inhalten ist an sich zwar möglich, doch müssen wesentliche Informationen, die die Kaufentscheidung für Belohnungen beeinflussen könnten, auf tatsächlichen Fakten beruhen. Besteht die Gefahr von Missverständnissen, kann dies zu einer Überarbeitung der Inhalte oder zur Nichtveröffentlichung des Projekts führen. Weitere Details finden Sie in der unten stehenden Ankündigung im Maker Center.

Direkt zum Maker-Center-Hinweis →

Ab September erscheint der Transparenzbericht alle zwei Wochen in neuer Form; der nächste Bericht erscheint am 14. September 2026.
Das Trust-Team wird auch weiterhin transparent über Neuigkeiten berichten und ein Umfeld schaffen, in dem sich sowohl Maker als auch Unterstützer sicher fühlen können.
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